Bußgeld – Information für Zahlungspflichtige
Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag an die Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“ zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, immer das Kennwort Geldauflage und Ihren vollständigen Namen zu verwenden.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren. Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen leider nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetzt nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen. Falls Sie Ratenzahlung vereinbart und dafür einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig zu kündigen.
Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an: info@stiftung-m-g-v.de
Geldauflagenkonto - Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!
Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“
Bank: Stadtsparkasse Pforzheim-Calw
IBAN: DE58 6665 0085 0004 3232 20
BIC: PZHSDE66XXX
Vielen Dank.
Weitere Möglichkeiten der Spende
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